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  • Veröffentlichungsdatum 02.05.2024
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

GVSG: Weiterbildungs-Mangel verhindern, Finanzierung regeln

DPtV begrüßt Hilfe für kognitiv beeinträchtigte Menschen

„Die Finanzierung der Weiterbildung muss jetzt geregelt werden. Wenn diese Chance im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vertan wird, steuern wir auf einen Mangel an Psychotherapeut*innen zu“, kritisiert Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Im Vorfeld einer Anhörung im Bundesgesundheitsministerium fordert die DPtV in einer Stellungnahme Änderungen des GVSG-Referentenentwurfs. „Das Gesetz bringt aber auch Verbesserungen. Wir begrüßen vor allem die geplante eigene Arztgruppe bei der Bedarfsplanung für den Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie. Außerdem sollen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen schneller Hilfsmittel und Förderung erhalten.“

Weiterbildung regeln: Absolvent*innen stehen schon auf der Straße

„Die ersten Absolvent*innen der neuen Psychotherapie-Studiengänge benötigen jetzt ihre anschließende Weiterbildung. Diese brauchen sie, um Fachpsychotherapeut*innen werden zu können. Solange die Finanzierung dieser Weiterbildung ungeregelt bleibt, ist die Zukunft für die Absolvent*innen ungewiss – und irgendwann auch für die Patient*innen-Versorgung. Einen Weiterbildungs-Mangel können wir uns nicht leisten“, warnt die Stv. DPtV-Bundesvorsitzende Barbara Lubisch. „Das GVSG ist die ideale Möglichkeit, eine Regelung für die Weiterbildung in Praxen, Ambulanzen und Kliniken zu finden und die Versorgung für die Zukunft zu sichern.“

Gutachterverfahren: erhalten und digitalisieren

„Der Bedarf an Psychotherapie hat sich in den vergangenen 20 Jahren fast verdoppelt. Wir brauchen auf dem Land genau so viel Psychotherapeut*innen wie in der Stadt. Hier muss die Bedarfsplanung erneut nachgebessert werden“, fordert Bundesvorsitzender Hentschel. Wartezeiten müssen im ländlichen Raum sowie im Ruhrgebiet dringend reduziert werden. „Diese Forderung steht zwar im Koalitionsvertrag, findet sich im GVSG-Entwurf allerdings an keiner Stelle.“ Außerdem müsse die sektorenübergreifende Versorgung verbessert werden: „Mit der Möglichkeit einer Psychotherapeutischen Sprechstunde schon aus dem Krankenhaus heraus schlagen wir eine sinnvolle Verbesserung des Übergangs von der stationären in die ambulante Behandlung vor.“ Zudem müsse das Antrags- und Gutachterverfahren erhalten bleiben, damit die für die Versorgung der Patient*innen wichtigen Behandlungskontingente erhalten bleiben. Das Verfahren müsse entbürokratisiert und digitalisiert werden.