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  • Veröffentlichungsdatum 10.04.2024
  • Ort Berlin
  • Art Pressemitteilung

Lange überfällig: Angemessener Tarif für Psychotherapeut*innen

DPtV: EG 15 für Angestellte, EG 14 für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung

„Es ist höchste Zeit, dass angestellte Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen eine angemessene und gerechte Vergütung erhalten, die ihrem Qualifikationsniveau entspricht“, fordert Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). „Die Ausübung der Psychotherapie ist eine Aufgabe mit hoher Verantwortung. Es wird Zeit, dass dies nicht nur durch Worte, sondern auch durch eine angemessene Vergütung berücksichtigt wird!“

Gefordert seit 2016: EG 15 für PP und KJP

Die derzeit zu niedrige Eingruppierung von Psychotherapeut*innen in der aktuellen Tarifordnung des öffentlichen Dienstes (TVöD) wird schon lange von Gewerkschaft und Verbänden kritisiert. „Die DPtV unterstreicht die bereits seit 2016 bestehende Forderung der Gewerkschaft ver.di nach einer Eingruppierung der Psychologischen Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und zukünftigen Fachpsychotherapeut*innen in die Entgeltgruppe E15. Wir setzen uns dafür ein, dass die Eingruppierung dem Facharztstatus der psychotherapeutischen Behandlung gerecht wird“, sagt Elisabeth Dallüge, kooptiertes Mitglied im DPtV-Bundesvorstand. „Die DPtV fordert eine Eingruppierung, die den Beitrag zur Versorgung und die Verantwortung der Kolleg*innen in Kliniken und Institutionen angemessen berücksichtigt: Aus- und weitergebildete Psychotherapeut*innen erfüllen den Facharztstatus im Gebiet ihrer jeweiligen Behandlungsbefugnis. Dies umfasst die Diagnose- und Indikationsstellung sowie die Behandlung von psychischen Störungen mit Krankheitswert.“

Angemessene Tarifierung auch in der Weiterbildung – EG 14

„Die Entgeltgruppe 14 für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) ist unumgänglich“, betont der Bundesvorsitzende. „Die Weiterbildung der zukünftigen Fachpsychotherapeut*innen entspricht dem Facharztstandard. Die Eingruppierung der approbierten Psychotherapeut*innen muss vergleichbar mit der Facharztweiterbildung erfolgen. Sie bringen eine hohe Qualifikation ein, unterliegen den Heilberufekammergesetzen und haben besondere Berufspflichten.“ Elisabeth Dallüge, die sich für das Thema auch als Sprecherin der ver.di Bundesfachkommission PP/KJP einsetzt, warnt: „Die ausbleibende angemessene Vergütung führt zu einer Fachkräfteflucht in Kliniken und Institutionen, da qualifiziertes Personal nach kurzer Zeit in andere Bereiche abwandert. Das gilt es dringend zu verhindern. “