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  • Veröffentlichungsdatum 12.07.2021
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Resolution: Qualitätssicherung muss sich am Nutzen für die Patientenversorgung orientieren

„Keine Verschwendung von psychotherapeutischer Arbeitszeit“, fordert die Delegiertenversammlung der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) in einer Resolution zur Qualitätssicherung. Kritisiert wird das geplante Verfahren einer einrichtungsbezogenen vergleichenden Qualitätssicherung, die in den Praxen zu einem erheblichen zusätzlichen Dokumentationsaufwand führen würde. Die kostbare Ressource Psychotherapeutenzeit werde in unverantwortlicher Weise gebunden. Gleichzeitig ermöglichten die erheblichen Datenmengen keine Aussagen über die Qualität psychotherapeutischer Behandlungen.

Statt eines „Benchmarkings“ sollten bewährte kooperative einrichtungsinterne und -übergreifende Maßnahmen sowie strukturierte Kommunikationswege gefördert und weiterentwickelt werden: Supervision, Intervision, Qualitätszirkel, interdisziplinäre Fallkonferenzen und Fallkonsultationen.

Außerdem benötige die psychotherapeutische Behandlung einen sicheren strukturellen und zeitlichen Rahmen: transparente Leistungsansprüche für die Krankenversicherten gegenüber ihrer Krankenkasse und verlässliche Stundenkontingente. „Dieser sichere Rahmen ist für die psychotherapeutische Behandlung unerlässlich und muss erhalten bleiben“, schreiben die Delegierten in der Resolution.